Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen der T.C.C. Beijing Co., Ltd., dem Kunden
(Auftraggeber) und Dritter (Auftragnehmer). Die AGB werden vom
Auftraggeber oder Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages anerkannt
und gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für zukünftige
Aufträge. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Auftragnehmers
sind für INTERMUNDOS nur dann verbindlich, wenn T.C.C. Beijing Co., Ltd
sie ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail,
Fax oder Post. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer
unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben,
gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst
zustande, wenn T.C.C. Beijing Co., Ltd die Auftragsübernahme durch
eine per E-Mail oder per Fax übersandte, individuell auf den jeweiligen
Auftrag des Auftraggebers bezogene Auftragsbestätigung bestätigt.
(2) Bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung sind vom
Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes,
besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich
der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung,
Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist
die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber T.C.C.
Beijing Co., Ltd vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug mit der
Gelegenheit zur Korrektur zukommen zu lassen. Für Fehler, die sich aus
der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, haftet T.C.C.
Beijing Co., Ltd nicht.
§ 3 Auftragsausführung, Lieferfristen
(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen
Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem
Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu
Informationszwecken angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder
besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt
worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein
verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist
nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die
Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren
Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen
Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur
Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende
Informationsmaterial T.C.C. Beijing Co., Ltd nicht ausgehändigt hat.
(3) T.C.C. Beijing Co., Ltd kann sich zur Auftragsausführung
Auftragnehmer bedienen. Auftragnehmer verpflichten sich durch die Abgabe
eines Angebotes, ihnen anvertraute Dokumente und Informationen jeglicher
Art höchst vertraulich zu behandeln, nicht an andere weiterzugeben und
ausschließlich zum VON T.C.C. Beijing Co., Ltd in Auftrag gegebenen
Zweck der Übersetzung, bzw. Modifikation zu verwenden. Bei Missachtung
haftet der Auftragnehmer vollumfänglich gegenüber T.C.C. Beijing Co.,
Ltd und stellt T.C.C. Beijing Co., Ltd von Ansprüchen anderer frei.
(4) Lieferfristen werden von T.C.C. Beijing Co., Ltd nach bestem
Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche
Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des
Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem
Transportweg entstehen, haftet T.C.C. Beijing Co., Ltd nicht.
§ 4 Vergütung
Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt
die übliche Vergütung in Euro als vereinbart. Die Berechnung der
Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des zu
übersetzenden Textes, der vereinbarten Lieferzeit sowie dem Dateiformat
des übersandten Ausgangstextes anhand der normierten Zeilen
(Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile besteht aus 55
Zeichen (einschließlich Satz- und Leerzeichen). Die Preise sind
Nettopreise zzgl. MwSt. Im Falle umfangreicher Aufträge wird eine
angemessene Anzahlung, sowie Teilzahlungen entsprechend der fertig
gestellten Textmenge verlangt. Die vollständige Vergütung ist nach
Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit
bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.
§ 5 Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne
gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur
Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem
Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
Für Stornierungen von Dolmetschertätigkeiten werden Gebühren je nach
Art und Dauer des Einsatzes erhoben. Für Dolmetschertätigkeiten mit der
Dauer bis zu einem Tag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn
der Auftraggeber mindestens drei Tage vor dem Termin den Auftrag
storniert. Für Stornierungen innerhalb von 72 Stunden bis 24 Stunden
vor dem Termin berechnet T.C.C. Beijing Co., Ltd eine Stornogebühr
i.H.v. 50% des vereinbarten Honorars. Innerhalb von 24 Stunden vor dem
Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Für
Dolmetschertätigkeiten mit der Dauer von mehr als einem Tag ist eine
kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftraggeber mindestens zehn
Tage vor dem Termin den Auftrag storniert. Für Stornierungen innerhalb
von neun Tagen bis 3 Tagen vor dem Termin berechnet T.C.C. Beijing Co.,
Ltd eine Stornogebühr i.H.v. 50% des vereinbarten Honorars. Bei
späteren Stornierungen wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung
gestellt. Dem Auftraggeber ist gestattet nachzuweisen, dass der im
konkreten Einzelfall entstandene Schaden wesentlich niedriger als die
pauschalierte Stornogebühr.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.
(2) Mängelrügen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr nur
berücksichtigt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach
Lieferung der Übersetzung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach
ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber T.C.C. Beijing Co., Ltd angezeigt
werden. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Unterlässt der
Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Übersetzung als genehmigt.
(3) Mängelrügen im nichtkaufmännischen Verkehr sind schriftlich und
unter konkreter Bezeichnung des Mangels und im Falle offensichtlicher
Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Übersetzung
vorzunehmen.
(4) Im Falle gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 angezeigter Mängel ist
T.C.C. Beijing Co., Ltd zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese
fehl, so kann der Auftraggeber T.C.C. Beijing Co., Ltd eine angemessene
Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der
Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist
ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl
berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
(5) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte,
unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare
Ausgangstexte verursacht worden sind, besteht nicht.
(6) Die Haftung von T.C.C. Beijing Co., Ltd ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung
einer vertragswesentlichen Pflicht handelt -in diesem Fall ist die
Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt- oder eine
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von T.C.C. Beijing
Co., Ltd.
(7) Die Haftung von T.C.C. Beijing Co., Ltd ist -auch für leichte
Fahrlässigkeit- auf die Höhe des Rechnungswertes des in Frage stehenden
Auftrages beschränkt. Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die
Haftung für eine grob fahrlässige Verletzung vertraglicher
Hauptpflichten auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; eine
Haftung für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen
Gewinn ist ausgeschlossen.
(8) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf T.C.C. Beijing Co., Ltd zur
Geltendmachung vertraglicher oder gesetzlicher
Schadensersatzansprüche Dritter ist ausgeschlossen. Der
Auftraggeber stellt T.C.C. Beijing Co., Ltd in jedem Falle von
sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme
vollumfänglich frei.
(9) T.C.C. Beijing Co., Ltd haftet nicht für Schäden, die auf höhere
Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht
durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare
Computerviren etc.) zurückzuführen sind. T.C.C. Beijing Co., Ltd hat in
diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber
eine angemessene Frist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen.
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht, Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung
Eigentum von T.C.C. Beijing Co., Ltd. Erst mit vollständiger Bezahlung
der Vergütung erwirbt der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an der
Übersetzung. Der bearbeitende Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts
an der Übersetzung. Der Auftraggeber stellt T.C.C. Beijing Co., Ltd von
urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch
von Dritten - an T.C.C. Beijing Co., Ltd gestellt werden könnten.
§ 8 Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten zum
Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen
Vorschriften über den Datenschutz gespeichert werden. T.C.C. Beijing
Co., Ltd verpflichtet sich, den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente,
das T.C.C. Beijing Co., Ltd aus Anlass des Auftrages überlassene
Informationsmaterial sowie alle T.C.C. Beijing Co., Ltd im Zusammenhang
mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten.
Die Zusammenarbeit mit auftragsausführenden Dritten stellt keine
Verletzung dieser Pflicht dar. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht,
sofern die in Fragen stehenden Daten allgemein bekannt sind oder T.C.C.
Beijing Co., Ltd aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder
gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit
Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte
und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Geschäftssitz von T.C.C.
Beijing Co., Ltd.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber jeweils durch die
Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Die Wirksamkeit dieser AGB wird
durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt. Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen sowie der
Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch T.C.C. Beijing Co., Ltd.