Trommler China Consulting


Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der T.C.C. Beijing Co., Ltd., dem Kunden (Auftraggeber) und Dritter (Auftragnehmer). Die AGB werden vom Auftraggeber oder Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages anerkannt und gelten für die gesamte Geschäfts­beziehung, also auch für zukünftige Aufträge. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Auftrag­nehmers sind für INTERMUNDOS nur dann verbindlich, wenn T.C.C. Beijing Co., Ltd sie ausdrücklich anerkannt hat.
 

§ 2 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax oder Post. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn T.C.C. Beijing Co., Ltd die Auf­trags­übernahme durch eine per E-Mail oder per Fax übersandte, individuell auf den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers bezogene Auftragsbestätigung bestätigt.
 
(2) Bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Über­setzung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Termi­no­logie­wünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Über­setzung, Speicherung auf bestimmten Speicher­medien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber T.C.C. Beijing Co., Ltd vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug mit der Gelegenheit zur Korrektur zu­kommen zu lassen. Für Fehler, die sich aus der Nicht­einhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, haftet T.C.C. Beijing Co., Ltd nicht.
 

§ 3 Auftragsausführung, Lieferfristen

(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Über­arbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungs­leistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
 
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur An­ferti­gung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial T.C.C. Beijing Co., Ltd nicht aus­ge­händigt hat.
 
(3) T.C.C. Beijing Co., Ltd kann sich zur Auftragsausführung Auftragnehmer bedienen. Auftragnehmer verpflichten sich durch die Abgabe eines Angebotes, ihnen anvertraute Dokumente und Informationen jeglicher Art höchst vertraulich zu behandeln, nicht an andere weiter­zugeben und ausschließlich zum VON T.C.C. Beijing Co., Ltd in Auftrag gegebenen Zweck der Über­setzung, bzw. Modifikation zu verwenden. Bei Miss­achtung haftet der Auftragnehmer vollumfänglich gegenüber T.C.C. Beijing Co., Ltd und stellt T.C.C. Beijing Co., Ltd von Ansprüchen anderer frei.
 
(4) Lieferfristen werden von T.C.C. Beijing Co., Ltd nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht ver­bindlich zugesichert sind.
 
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg ent­stehen, haftet T.C.C. Beijing Co., Ltd nicht.
 

§ 4 Vergütung

Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt die übliche Vergütung in Euro als vereinbart. Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des zu übersetzenden Textes, der vereinbarten Lieferzeit sowie dem Dateiformat des übersandten Ausgangs­textes anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (einschließlich Satz- und Leerzeichen). Die Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. Im Falle umfang­reicher Aufträge wird eine angemessene Anzahlung, sowie Teilzahlungen entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt. Die vollständige Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Auf­rech­nung mit bestrittenen Forderungen aus­geschlossen.
 

§ 5 Stornierung

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt even­tuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
 
Für Stornierungen von Dolmetschertätigkeiten werden Gebühren je nach Art und Dauer des Einsatzes er­hoben. Für Dolmetschertätigkeiten mit der Dauer bis zu einem Tag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftraggeber mindestens drei Tage vor dem Termin den Auftrag storniert. Für Stornierungen inner­halb von 72 Stunden bis 24 Stunden vor dem Termin berechnet T.C.C. Beijing Co., Ltd eine Stornogebühr i.H.v. 50% des vereinbarten Honorars. Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Für Dolmetscher­tätigkeiten mit der Dauer von mehr als einem Tag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftrag­geber mindestens zehn Tage vor dem Termin den Auftrag storniert. Für Stornierungen innerhalb von neun Tagen bis 3 Tagen vor dem Termin berechnet T.C.C. Beijing Co., Ltd eine Stornogebühr i.H.v. 50% des ver­einbarten Honorars. Bei späteren Stornierungen wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber ist gestattet nachzuweisen, dass der im konkreten Einzelfall entstandene Schaden wesent­lich niedriger als die pauschalierte Stornogebühr.
 

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.
 
(2) Mängelrügen werden im kaufmännischen Ge­schäfts­verkehr nur berücksichtigt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber T.C.C. Beijing Co., Ltd angezeigt werden. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Übersetzung als genehmigt.
 
(3) Mängelrügen im nichtkaufmännischen Verkehr sind schriftlich und unter konkreter Bezeichnung des Mangels und im Falle offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Übersetzung vorzunehmen.
 
(4) Im Falle gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 angezeigter Mängel ist T.C.C. Beijing Co., Ltd zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, so kann der Auftraggeber T.C.C. Beijing Co., Ltd eine angemessene Frist zur Be­sei­tigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängig­machung des Vertrages zu verlangen.
 
(5) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch fal­sche oder schlecht lesbare Ausgangstexte verursacht worden sind, besteht nicht.
 
(6) Die Haftung von T.C.C. Beijing Co., Ltd ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt -in diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt- oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von T.C.C. Beijing Co., Ltd.
 
(7) Die Haftung von T.C.C. Beijing Co., Ltd ist -auch für leichte Fahrlässigkeit- auf die Höhe des Rechnungs­wertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt. Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die Haf­tung für eine grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; eine Haftung für Mangelfolge­schäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
 
(8) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf T.C.C. Beijing Co., Ltd zur Geltendmachung vertraglicher oder gesetzlicher  Schadensersatzansprüche Dritter ist aus­geschlossen. Der Auftraggeber stellt T.C.C. Beijing Co., Ltd in jedem Falle von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfäng­lich frei.
 
(9) T.C.C. Beijing Co., Ltd haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren etc.) zurückzuführen sind. T.C.C. Beijing Co., Ltd hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Frist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht, Urheber­recht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von T.C.C. Beijing Co., Ltd. Erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an der Über­setzung. Der bearbeitende Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung. Der Auftrag­geber stellt T.C.C. Beijing Co., Ltd von urheberrechtlichen An­sprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von Dritten - an T.C.C. Beijing Co., Ltd gestellt werden könnten.
 

§ 8 Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen Vorschriften über den Daten­schutz gespeichert werden. T.C.C. Beijing Co., Ltd verpflich­tet sich, den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, das T.C.C. Beijing Co., Ltd aus Anlass des Auftrages über­lassene Informationsmaterial sowie alle T.C.C. Beijing Co., Ltd im Zusammenhang mit dem Geschäfts­verhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Die Zusammenarbeit mit auftragsausführenden Dritten stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die in Fragen stehenden Daten allgemein bekannt sind oder T.C.C. Beijing Co., Ltd aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.
 

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderun­gen, Wirksamkeit

Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Geschäftssitz von T.C.C. Beijing Co., Ltd.
 
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber jeweils durch die Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirk­samkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Abweichungen, Änderungen oder Neben­verein­barungen sowie der Verzicht auf das Schrift­formerfordernis bedürfen der schriftlichen Bestäti­gung durch T.C.C. Beijing Co., Ltd.